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                                    Dokument-ID: 285967
    
                                                            
                                            
                    
                
                
                    
    
                    Burgenländische Gassicherheitsverordnung 2011 (Bgld. GSV 2011)
§ 1. Gegenstand
1.  | Sicherheitserfordernisse, die bei der Errichtung, der Änderung, der Instandhaltung und beim Betrieb von Gasanlagen einzuhalten sind, und  | |||||||||
2.  | nähere Vorschriften zur Durchführung der Abnahme und der wiederkehrenden Prüfungen fest.  | |||||||||
(2) Soweit nach den Bestimmungen dieser Verordnung Richtlinien oder ÖNORMEN heranzuziehen sind, können auch gleichwertige Europäische Normen bzw. gleichwertige Normen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines sonstigen Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums herangezogen werden.