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                                    Dokument-ID: 358050
    
                                                            
                                            
                    
                
                
                    
    
                    Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012)
§ 6. Leitungsroller
Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass Leitungsroller vorzugsweise mit eingebauter Überhitzungsschutzeinrichtung verwendet werden. Leitungsroller ohne Überhitzungsschutzeinrichtung dürfen nur bei vollständig abgerolltem Kabel verwendet werden.