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                                    Dokument-ID: 341789
    
                                                            
                                            
                    
                
                
                    
    
                    Versandbehälterverordnung 2011 (VBV 2011)
§ 6. Ersatz der Flüssigkeitsdruckprüfung
Die Flüssigkeitsdruckprüfung als wiederkehrende Prüfung für Flaschen oder Großflaschen darf ersetzt werden durch:
- eine Schallemissionsprüfung oder eine Kombination aus Schallemissionsprüfung und Ultraschalluntersuchung; als Leitlinie für die Schallemissionsprüfung darf die ÖNORM EN ISO 16148 darf verwendet werden; oder
 - eine Ultraschalluntersuchung, die für nahtlose Flaschen aus Aluminiumlegierung in Übereinstimmung mit der Norm ISO 10461 + A1 und für nahtlose Flaschen und Großflaschen aus Stahl in Übereinstimmung mit der Norm ISO 6406 durchzuführen ist.