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                                    Dokument-ID: 161894
    
                                                            
                                            
                    
                
                
                    
    
                    Wiener Feuerwehrgesetz
§ 7. Gelöbnis
Jedes Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr hat nach seiner Aufnahme folgendes Gelöbnis abzulegen:
„Ich gelobe, meine Dienstpflichten als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen und den Anordnungen meiner Vorgesetzten Folge zu leisten.“
(LGBl. Nr. 28/2018)