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Dokument-ID: 1239097
Wiener Feuerwehrgesetz (W-FWG)
§ 14a. Einsatz- und Gefahrenabwehrkonzept
Das Einsatz- und Gefahrenabwehrkonzept gemäß § 14 Abs. 2 Z 4 hat zumindest folgende Inhalte zu umfassen:
- eine Gefahrenanalyse und daraus abgeleitete Einsatzszenarien;
- Einsatz und Gefahrenabwehrmaßnahmen:
- Einsatzbereich der Betriebsfeuerwehr,
- Einsatzstärke, Ausrüstung, Löschmittelbedarf, Löschleistung und Alarmierung,
- Einsatzziele der Betriebsfeuerwehr in den unterschiedlichen Einsatzszenarien;
- Angaben zur Organisation der Betriebsfeuerwehr:
- vorhandene Mindestmannschaftsstärke (gleichzeitig anwesend),
- Angaben, wie die Orts-, Objekt- und Anlagenkunde sichergestellt wird,
- Notfall-Schaltungsberechtigungen,
- Ausrüstung, mit der Gefahren begegnet werden soll (Fahrzeuge, Art und Anzahl der Ausrüstung),
- Löschwasserversorgung,
- vorgehaltene Sonderlöschmittel,
- Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft (z. B. Ausfälle, Krankheit, Urlaub),
- Tätigkeiten im vorbeugenden Brandschutz;
- die Kontaktdaten für die Erreichbarkeit in Notfällen (Telefonnummer der Kontaktpersonen der Betriebsfeuerwehr und der Betriebsverantwortlichen Personen);
- den Namen der Erstellerin bzw. des Erstellers des Konzepts;
- das Datum der Erstellung bzw. Evaluierung des Konzepts.
(LGBl. Nr. 43/2025)