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Dokument-ID: 659266
WEKA (bli) | News | 23.04.2014
Neuerungen bei den TRVBs im April 2014
Bei der letzten TRVB-Sitzung Anfang April wurden Neuerungen in einigen TRVBs beschlossen. Außerdem erfolgten Klarstellungen bezüglich TRVB 123 sowie TRVB 117 – verlängert das Absolvieren von Technik- und Nutzungsseminaren den Brandschutzpass?
Neuerungen/Beschlossene Überarbeitungen
- TRVB 159 – Objektfunkanlagen: Die Überarbeitung wurde genehmigt und steht in Kürze zur Verfügung.
- TRVB 121 – Brandschutzpläne: Die Stellungnahmen zur Überarbeitung dieser TRVB wurden behandelt und sie wurde der Beschlussfassung zugeführt.
Klarstellungen
- TRVB 117 – Betrieblicher Brandschutz: Technik- und Nutzungsseminare verlängern unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Absolvierung die Gültigkeit des Brandschutzpasses um weitere fünf Jahre.
- TRVB 123 – Automatische Brandmeldeanlagen: Der Anschluss eines „Rauchansaugsysteme“ (RAS) an eine „Rauchschutzzentrale“ oder ähnliches und die Durchführung der Steuerungen dadurch ist unzulässig. RAS sind an eine Brandmeldezentrale (BMZ) gemäß ÖNORM EN 54-2 anzuschließen und bilden einen Teil eines Brandmeldesystems gemäß ÖNORM F 3000. Außerdem sind die Bestimmungen der TRVB 151 – Brandfallsteuerungen anzuwenden.
prTRVB 104 – Brandgefahren bei Feuer- und Heißarbeiten
Außerdem steht seit Anfang April der Freigabeschein auch in türkischer Sprache auf der website des TRVB-Arbeitskreises zur Verfügung: http://www.trvb-ak.at/Freigabeschein_TR.pdf
Der in polnischer Sprache folgt in Kürze.