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Andrea Schwarz-Hausmann - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag
Rechtliche Grundlagen
Die brandschutzrechtlichen Vorschriften können in bauliche Maßnahmen, technischen Brandschutz und organisatorische Maßnahmen für den abwehrenden und den vorbeugenden Brandschutz gegliedert werden. Allgemein verbindliche Rechtsquellen können als europarechtliche Normen, Bundesgesetze, Landesgesetze oder Verordnungen erlassen werden. Als individuelle Rechtsquelle kommt der Bescheid hinzu, der für bestehende Gesundheitseinrichtungen sowie bei Umbauten, Zubauten oder Neubauten anhand der brandschutzrechtlichen Grundlagen des Krankenanstaltenrechts und/oder des Baurechts erlassen wird. Die genannten allgemeinverbindlichen Rechtsgrundlagen wie das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) oder die Arbeitsstättenverordnung (AStV) werden im Brandschutz durch die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-RL) oder die Technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz (TRVB) ergänzt. Diese Richtlinien geben ebenso wie die von Normungsinstituten – zB von Austrian Standards – herausgegebenen Normen den Stand der Technik wieder.