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Dokument-ID: 847311
7.7.4 Abnahme, Instandhaltung, Revision von Gaslöschanlagen
Haltezeit des Löschmittels
Die erforderliche Löschkonzentration muss im geschützten Bereich über einen bestimmten Zeitraum gehalten werden, um den Löscherfolg dauerhaft zu gewährleisten. Als Mindesthaltezeit nennt die TRVB 152 für chemische Löschgase 10 Minuten bzw für Inertgase 20 Minuten.