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Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Aerosolpackungslagerungsverordnung (APLV)

Mit BGBl II Nr 347/2018 wurde die Aerosolpackungslagerungsverordnung (APLV) kundgemacht. Sie trat am 01.01.2019 in Kraft, gleichzeitig trat die Druckgaspackungslagerungsverordnung 2002 (DGPLV 2002) außer Kraft. Die APLV stützt sich neben § 69 Abs 1, § 76 Abs 1 und § 82 Abs 1 GewO 1994 auch auf §§ 20 Abs 5, 21, 25 und 41 ASchG (Arbeitsstättenbestimmungen, Brand- und Explosionsschutz, Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen).

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