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Neu Dokument-ID: 255141

Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Anschaltebedingungen von BMA – Technische Voraussetzungen

Anschaltebedingungen von BMA – Grundbedingungen

Nur (im Zeitpunkt der Errichtung) entsprechend den Bestimmungen der TRVB S 123 („Automatische Brandmeldeanlagen“) in der jeweils gültigen Fassung ausgeführte Anlagen dürfen an Empfangszentralen angeschlossen werden (TRVB S 114 „Anschaltebedingungen von Brandmeldeanlagen an öffentliche Feuerwehren“, Pkt 4.1.1).

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