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Dokument-ID: 1111975
2.2 Anzahl an Mitgliedern der Brandschutzorganisation
Grundsätzlich ist es die Pflicht des Unternehmers zu definieren, welches Gefahrenpotential in seinem Unternehmen besteht und wie viele Präventivkräfte (= Brandschutzbauftragter, BSB-Stellvertreter, Brandschutzwart) er einsetzen möchte.