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Dokument-ID: 249863
19.2 Baustellen – Brandschutzbeauftragter
Gemäß TRVB 149 „Brandschutz auf Baustellen“, Pkt 13.5.1, ist auch auf Großbaustellen (Hochhäuser mit mehr als 30 m Höhe, mehrgeschoßige unterirdische Bauwerke, Kraftwerke, Industrieanlagen und dergleichen) ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen. Diesbezüglich gelten grundsätzlich die Bestimmungen der TRVBs 117, 118 und 120 betreffend Ausbildung, Betriebsbrandschutz-Organisation und Eigenkontrolle.