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FORUM Media (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag

19.4 Behelfsbauten auf Baustellen – Brandschutzanforderungen

Die TRVB A 149 „Brandschutz auf Baustellen“ legt in Pkt 3 folgende Mindestanforderungen an Behelfsbauten auf Baustellen fest:

Eingeschoßige Behelfsbauten, zB Wohnwagen, Holzbaracken oder Wohncontainer

Mindestabstand von 5 m zu nicht brandbeständig errichteten Bauten und zu Lagerungen brennbarer Stoffe

Zweigeschoßige Behelfsbauten aus brennbaren Baustoffen

Sicherheitsabstand von 10 m nach allen Seiten

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