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Dokument-ID: 973116
13.5 Betriebliche Brandschutzmaßnahmen in Beherbergungsbetrieben
Durch die TRVB N 144 82 „Beherbergungsbetriebe – Betriebliche Maßnahmen“ wurden einheitliche Richtlinien für Betreiber und Personal von Beherbergungsbetrieben formuliert, die einen sicheren Betrieb gewährleisten sollen. Weiters sollen die Gefährdung von Gesundheit und Eigentum ebenso hintangehalten wie Brandschäden verhindert werden. Mit Inkrafttreten der Ausgabe 08/2021 der TRVB 119 „Organisatorischer Brandschutz“ wurde die TRVB 144 aufgehoben. Die TRVB 119 enthält nun in ihrem Anhang 20 spezielle Bestimmungen für Beherbergungsstätten.