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Neu Dokument-ID: 988712

Redaktion FORUM Media | Muster | Formular

6.1.4 Betriebsbrandschutz-Eigenkontrolle

Eigenkontrolle

Objekt/Bereich

Begehung durchgeführt von

Datum

Kontrollgegenstände

Zielsetzung/Abhilfe

Festgestellte Mängel

Anzahl Kontrollen pro Jahr

Erledigt

1.0 Baulicher Brandschutz

Brandabschnitte, Unterbrandabschnitte (Wände und Decken)

Erhaltung der Brandwiderstandsfähigkeit

 

 

 

Verkleidungen, Verputze und Anstriche

Erhaltung der Brandwiderstandsfähigkeit und einwandfreier Zustand

 

 

 

Brandschutzabschlüsse (zB Brandschutztüren, Brandschutzverglasungen uä) und Rauchabschlüsse

Einwandfreier Zustand

 

 

 

Türstöcke für Brandschutz- und Rauchabschlüsse

Fugenlose Versetzung im Mauerwerk

 

 

 

Selbstschließ- und Feststellanlagen (einschließlich Schließfolgeregler)

Funktionsfähigkeit

 

 

 

Überflüssige Durchbrüche (zB ehemalige Riemendurchgänge, Fenster in ursprünglichen Außenwänden uä) und betriebsbedingte Durchbrüche

Sicherung gegen Brandausbreitung durch bauliche Maßnahmen gleicher Brandwiderstandsfähigkeit wie jene der durchbrochenen Bauteile

 

 

 

Lüftungstechnische Anlagen – Brandschutzklappen

Einwandfreier Zustand

 

 

 

2.0 Betriebseinrichtungen

2.1 Heizungsanlagen, Einzelfeuerstätten

Heizräume

Ständige Be- und Entlüftung

 

 

 

Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen und Lagerungen (Feuerstätte, Verbindungsstück, Rauch- bzw Abgasfang), brennbare Fußböden

Einhaltung der TRVB H 105

 

 

 

Feuerstätten

Einwandfreier Zustand, Einhaltung der Kehrtermine

 

 

 

Füll-, Schür- und Aschentüren

Einwandfreier Zustand, dichter Verschluss

 

 

 

Öl- und Gasfeuerung

Funktion der Brandschutzeinrichtungen (Brandschutzschalter, -streifen, Fluchtschalter), Einhaltung der Überprüfungsfristen

 

 

 

Tropftasse bei Ölfeuerungen

Vorhandensein

 

 

 

Explosionsklappen

Funktionsfähigkeit

 

 

 

Rauchfanglose Feuerstätten (zB Durchlauf Wasserheizer, transportable Gas- oder Ölheizgeräte

Betrieb nur in ausreichend großen und belüfteten Räumen, Betrieb gemäß Aufstellungs- und Betriebsanleitung

 

 

 

Rauch- und Abgasrohre; Anschlüsse und Einmündungen

Richtiger Zusammenbau, Dichtheit, mechanische Widerstandfähigkeit

 

 

 

Rauch- und Abgasfänge

Erhaltung des bauordnungsgemäßen Zustandes/Verputz

 

 

 

Unbenützte Anschlussöffnungen

Abmauern oder Kapseln

 

 

 

Kehr-, Putztürchen, Kapseln und Reinigungsöffnungen

Einwandfreier Zustand, betriebsdicht, zugänglich, Sicherheitsabstand zu brennbaren Bauteilen und Lagerungen

 

 

 

Brennstoff-Lagerräume, -bunker, -silos, -behälter samt Armaturen

Einwandfreier Zustand

 

 

 

Öllagerräume

Öldichte Auffangwanne (Fußboden), ständige Lüftung

 

 

 

Leitungen, Fördereinrichtungen und Absperrorgane

Einwandfreier Zustand, Dichtheit, Rostschutz und Farbkennzeichnung, Erdung gegen elektrostatische Aufladungen, selbsttätige Absperrmöglichkeit im Brandfall, Funktionsfähigkeit

 

 

 

Tagesbehälter für Ölfeuerungen und zugehörige Wärmedämmungen

Sicherheitsabstände, einwandfreier Zustand, ab Temperaturen von 75 °C und im Heizraum; nicht brennbar, einwandfreier Zustand

 

 

 

Lagerungen von Feuerungsrückständen

In nicht brennbaren Behältern mit nicht brennbaren Deckeln, verboten in brandgefährdeter Umgebung

 

 

 

Ölrückstände, Ölschlamm

Regelmäßige und gefahrlose Entsorgung

 

 

 

Brennstofflagerungen

Im Heizraum nur Tagesbedarf

 

 

 

Bedienungsvorschrift

Vorhandensein, Einhaltung

 

 

 

2.2 Elektrische Einrichtungen

Elektrische Leitungen

Einwandfreier Zustand

 

 

 

Anschlussleitungen für bewegliche Betriebsmittel

Einwandfreier Zustand

 

 

 

Schalttafel, Schaltschränke, Sicherungskästen uä

Zugänglichkeit, Freihaltung, Verschluss, Beschriftung

 

 

 

Aufstellungsort von Motoren

Freihaltung, regelmäßige Beseitigung von Ablagerungen, unzulässige Motorschutzkästen

 

 

 

Batterieladestation

Einwandfreier Zustand, nicht in brandgefährdeter Umgebung, Lüftung

 

 

 

Aufstellung von Wärmegeräten

Standsicherheit, nicht brennbare Unterlage, Sicherheitsabstände in Strahlungsrichtung, Funktion der Kontrollleuchte

 

 

 

Schutzgläser und -körbe an Leuchten

Vorhandensein und einwandfreier Zustand

 

 

 

Leuchtstoffröhren

Wenn nötig austauschen (Flackern bzw Glimmen)

 

 

 

Feuchtraumleuchten

Zustand, Dichtung: Vorhandensein, Zustand, Passgenauigkeit

 

 

 

Aufhängung der Leuchten

Zugentlastung, ausreichende Tragfähigkeit, nicht brennbar

 

 

 

Provisorien

Fachgerechte Ausführung, wenn nicht mehr erforderlich Beseitigung

 

 

 

Notbeleuchtung Fluchtwegorientierungsbeleuchtung

Zustand, Funktionsfähigkeit, Kennzeichnung

 

 

 

Blitzschutz

Zustand, Einhaltung der Überprüfungsfristen

 

 

 

Elektrostatische Aufladungen

Einhaltung der Schutzmaßnahmen

 

 

 

2.3 Mechanische und sonstige Einrichtungen

Absauganlagen

Funktionsfähigkeit

 

 

 

Absaugleitungen

Nicht brennbar, dicht Sicherheitsabstände von brennbaren Bauteilen und Lagerungen

 

 

 

Brennbare Ablagerungen

Regelmäßige Beseitigung

 

 

 

Staubfiltersäcke

Aufstellung im Freien oder in brandbeständigen Kammern mit Druckentlastungsöffnungen direkt ins Freie

 

 

 

Explosionsklappen

Funktionsfähigkeit

 

 

 

Maschinenräume

Frei von Lagerungen, Verölung verhindern (Auffangtassen)

 

 

 

Lager-Gehäuse

Reinhaltung

 

 

 

Maschinenreinigung

Keine brennbaren Flüssigkeiten verwenden

 

 

 

Auspuffleitungen

Sicherheitsabstand von brennbaren Bauteilen und Lagerungen

 

 

 

Treibstoffbehälter, -leitungen

Dichtheit

 

 

 

Riementriebe

Vermeidung jeglicher Reibung

 

 

 

Ortsfeste und transportable Schweißgeräte

Zustand, Vorhandensein von Rückschlagsicherungen, Schlauchklemmen, Handfeuerlöscher, hitzefeste Handschuhe, Gasflaschenschlüsse

 

 

 

Hubstapler, Schlepper

In explosionsgefährdeten Bereichen nur explosionsgeschützte Geräte verwenden

 

 

 

Kraftfahrzeuge

Vorschriftsmäßige Einstellung

 

 

 

2.4 Lagerungen

Brand- und explosionsgefährliche Stoffe

Einhaltung der max zulässigen Lagermengen, Stapelflächen und -höhen, Lagerungstemperaturen; Kennzeichnung, Anschläge

 

 

 

Miteinander reagierende Stoffe

Getrennte Lagerung

 

 

 

Witterungsempfindliche Stoffe

Schutz gegen Niederschläge, Bodenfeuchtigkeit und Sonnenbestrahlung

 

 

 

Druckgasbehälter

Nach Gasen getrennte Lagerung, Beschriftung, Farbringe, Sicherheitsabstände zu Wärmequellen, Schutzdächer gegen Sonnenbestrahlung, Sicherung gegen Umfallen, Beseitigung der Leerbehälter aus Arbeitsräumen, ständige Be- und Entlüftung von Lagerräumen direkt ins Freie

 

 

 

Brandschutzzonen oder -streifen

Einhaltung, Freihaltung von brennbaren Stoffen

 

 

 

3.0 Allgemeine Ordnung

Verkehrs-, Flucht- und Angriffswege, Stiegenhäuser, Notausgänge

Freihaltung in gesamter Breite und unter Stiegen, ständige Begehbarkeit, Türen in Fluchtrichtung aufschlagend, Kennzeichnung, Funktionsbereitschaft und Kennzeichnung der Stiegenhausentlüftung

 

 

 

Hinweisschilder, Hinweiszeichen

Vorhandensein, richtige und zutreffende Anbringung, einwandfreier Zustand

 

 

 

Rauchverbot

Einhaltung bzw Sinnhaftigkeit

 

 

 

Raucherinseln, Raucherräume

Aschenbecher (möglichst Sicherheitsaschenbecher), Entleerung in nicht brennbare Behälter mit nicht brennbaren Deckeln

 

 

 

Zweckfeuer

Nur mit Genehmigung und unter Aufsicht

 

 

 

Sauberkeit

Regelmäßige Beseitigung brennbarer Ablagerungen von Maschinen, Wärmegeräten, Beleuchtungskörpern uä sowie aus Arbeitsräumen, Beseitigung verschütteter brennbarer Flüssigkeiten mit nicht brennbaren Stoffen (zB Ölbindemittel), Verbot brandgefährlicher Reinigungsmittel

 

 

 

Abfälle, Putzlappen, Leergebinde

Regelmäßige Beseitigung bzw Entsorgung

 

 

 

Verpackungsmaterial

Aufbewahrung nur in nicht brennbaren selbstschließenden Behältern mit nicht brennbaren Deckeln

 

 

 

Gerümpel

Entfernen

 

 

 

Hauptabsperrvorrichtungen (Strom, Gase, Öl, Wasser, Dampf, Luft

Zugänglichkeit, Funktionsfähigkeit, Beschriftung

 

 

 

Schlüssel

Sicherstellen der ständigen Zugänglichkeit sämtlicher Räume, deutliche und dauerhafte Kennzeichnung aller Schlüssel

 

 

 

4.0 Brandschutzeinrichtungen

Alarmierung

Überprüfung (gemäß TRVB 0 119)

 

 

 

Brandmeldeanlagen

Zugänglichkeit der Brandmelderzentrale, Überprüfung und Wartung bzw Revision gemäß TRVB S 123, Führung des Kontrollbuches, keine Anlagerungen an Brandmelder

 

 

 

Stationäre Löschanlagen

Freihaltung der Bedienungseinrichtungen, Leitungen und Löschdüsen, Wartung, Überprüfung bzw Revision gemäß TRVB S 127 und TRVB S 140, Führung des Kontrollbuches

 

 

 

Brandrauchentlüftungsanlagen

Zustand, Überprüfung und Wartung bzw Revision gemäß TRVB S 125, Freihaltung der Auslösevorrichtungen und Kennzeichnung

 

 

 

Geräte für die „erste und erweiterte Löschhilfe“

Vorhandensein, Kennzeichnung, Einhaltung der Überprüfungsfristen, Anzahl und Größe der Geräte in Anpassung an die Betriebsverhältnisse gemäß TRVB F 124, Zugänglichkeit und Freihaltung, Zustand und Sauberkeit der Geräte, Plombierung

 

 

 

Steigleitungen (trocken, nass)

Zustand (gemäß TRVB F 128)

 

 

 

Löschwasserentnahmestellen (Hydranten, Löschteiche uä) samt Zusatzausrüstung

Freie Zufahrt, Zustand, Benützbarkeit (auch im Winter), Zweckmäßigkeit und Vollständigkeit der Zusatzausrüstung (zB Schläuche, Strahlrohre, Armaturen etc)

 

 

 

Flächen für Einsatzfahrzeuge

Zustand (gem TRVB F 134) Freihaltung

 

 

 

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