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Dokument-ID: 873004
2.6 Beurteilungsgrundlagen – Vorschriften, Normen, Literatur, Pläne
Gesetzliche Grundlagen
Prinzip „Vollständigkeit“:
Es sind alle Rechtsgrundlagen anzuführen, welche der brandschutztechnischen Auslegungen zugrunde liegen. Dabei ist zu beachten, dass die anzuwendenden Rechtsvorschriften stark von der Nutzung und auch der örtlichen Situierung des Bauwerks abhängen können.