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Dokument-ID: 494092
3.4 Brandmeldeanlage – Instandhaltung, Betrieb, Überprüfungen, Abschaltungen
Instandhaltung
Der Betreiber der Brandmeldeanlage ist dafür verantwortlich, dass die Anlage regelmäßig gewartet wird und erforderliche Arbeiten zur Instandsetzung ohne Zeitverzug durchgeführt werden. In der Regel beauftragt der Betreiber eine befugte Fachfirma mit der Durchführung dieser Arbeiten, zB durch einen Instandhaltungsvertrag. Die Instandhaltung hat den Regeln der ÖNORM F 3070 zu entsprechen.