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14 Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
Unter dem Sammelbegriff „Gesundheitseinrichtungen“ werden neben Krankenanstalten auch Rehabilitationskliniken, Kuranstalten, Pflegeheime und Altenheime mit Bettenstationen verstanden. Grundsätzlich fallen unter den Begriff „Gesundheitseinrichtungen“ auch Ambulatorien, die entweder krankenanstaltenrechtlich oder als Arztpraxen genehmigt sein können und tagesklinische Leistungen erbringen. Bereits anhand dieser Übersicht wird klar, dass Gesundheitseinrichtungen vielfältig gestaltet sein können und damit auch die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen jeweils auf die konkrete Gefahrensituation abgestimmt werden müssen.