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16 Brandschutz in Schulen
Brandschutz in Bildungseinrichtungen
Bau und Erhaltung von Bildungseinrichtungen ist in Österreich föderalistisch geregelt, das heißt, je nach Schultyp und Standort sind andere Schulerhalter (Bund, Länder, Gemeinden) zuständig und kommen andere gesetzliche Vorgaben zum Tragen. Beim Brandschutz ist die Sache noch ein Stück weit komplexer, da die diesbezügliche Zuständigkeit den örtlichen Brandschutzbehörden obliegt. Grundlegende Vorgaben sind zwar in der OIB Richtlinie 2 und den TRVB verankert, konkret werden die Brandschutzkonzepte jedoch objektspezifisch von den lokalen Verantwortungsträger/innen begutachtet und abgenommen, oft auch mit diesen gemeinsam erarbeitet. Für jedes Schulobjekt ist ein auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmtes Brandschutzkonzept (inklusive Brandschutzplan) erforderlich.