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Dokument-ID: 1026419
20.1 Biogasanlagen
Im Brandfall gehen von einer Biogasanlage nicht unerhebliche Gefahren aus. Deshalb gehören zu jeder Anlage ein Brandschutzkonzept sowie ein Feuerwehrplan, in deren Erstellung die Feuerwehr eingebunden wird. Das Kommando der örtlich zuständigen Feuerwehr ist über die Biogasanlage und deren wesentliche Merkmale (zB Speichervolumen, Absperreinrichtungen) nachweislich zu informieren. Einsatzübungen und regelmäßige Begehungen durch die Feuerwehr sind zu empfehlen.