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Dokument-ID: 1035003
8.6 Brandschutz und elektrische Einrichtungen
Elektrische Einrichtungen können in mehrfacher Weise mit Brandereignissen in Verbindung gebracht werden. Dies erfordert neben den aus anderen Gründen (Verwendung brennbarer Stoffe, Feuerungsanlagen, Tätigkeiten oder Prozessabläufe mit Freisetzung thermischer Energie uam) erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen spezifische Vorkehrungen, um Brandereignisse, die durch die Elektrizität verursacht werden können, zu verhindern. Teil 4 Unterabschnitt 421 der OVE E 8101:2025-10-01 behandelt: