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FORUM Media (gwir) - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.3 Brandschutzorgane in Bürogebäuden

Brandschutzbeauftragter

Gemäß TRVB 001 („Definitionen“) ist ein Brandschutzbeauftragter oder kurz „BSB“ eine Person mit ausreichendem technischen Verständnis und einer Ausbildung gemäß TRVB 117 „Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung“, welche die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrzunehmen hat.

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