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Dokument-ID: 985317
12.3 Brandschutzorgane in Bürogebäuden
Brandschutzbeauftragter
Gemäß TRVB 001 („Definitionen“) ist ein Brandschutzbeauftragter oder kurz „BSB“ eine Person mit ausreichendem technischen Verständnis und einer Ausbildung gemäß TRVB 117 „Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung“, welche die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrzunehmen hat.