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12.5 Bürogebäude – Gänge und Stiegen, Flucht- und Rettungswege
Hinweis:
Die TRVB N 115 „Brandschutz in Büro- und Wohngebäuden – Teil 1 – Bauliche Maßnahmen“ wurde 2011 aufgehoben. Stattdessen sind nunmehr die OIB-Richtlinien heranzuziehen, hier insbesondere die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“. Informationen zu den von der OIB-Richtlinie 2 gestellten baulichen Anforderungen an Bürogebäude finden Sie in diesem und anderen WEKA-Werken.
Für Bürogebäude, die gemäß der TRVB 115 errichtet wurden, wird diese nach Maßgabe des geltenden Bestandsschutzes weiterhin herangezogen. Die brandschutztechnischen Mindeststandards für Gänge und Stiegen sind im Pkt 4.2 der TRVB N 115 „Brandschutz in Büro- und Wohngebäuden – Teil 1: Bauliche Maßnahmen“ festgelegt.