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3.3 CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen
Die europäische Produktnorm für Feuerschutzabschlüsse, die EN 16034 „Türen, Tore und Fenster – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ erlaubt seit 1. November 2016, dass Feuerschutzabschlüsse mit einem CE-Zeichen nach Europäischer Bauprodukteverordnung versehen und europaweit nach denselben Regeln in Verkehr gebracht werden können. Für Österreich bedeutete dies, dass spätestens nach Ablauf der Koexistenzphase im November 2019 das Einbauzeichen ÜA abgelöst wurde und seit damals nur noch das CE-Zeichen zulässig ist (Achtung: Ausnahme Innentüren, siehe nächsten Absatz).