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Dokument-ID: 1026674
9.9 Entnehmbarkeit von Gerätebatterien iSd österreichischen Batterienverordnung
Hinweis:
Die Regelungen der EU-Batterienverordnung zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LV-Batterien treten mit 18. Februar 2027 in Kraft und ersetzen dann die Bestimmungen der österr BatterienVO.
Konstruktionsanforderungen
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten, in denen Gerätebatterien oder -akkumulatoren eingebaut sind, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Batterien oder die Akkumulatoren am Ende ihrer Lebensdauer einfach aus den Geräten entfernt werden können.