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5.1 Rechtliche Grundlagen – ASchG und Verordnungen
Evaluierung – zentrale Forderung im ASchG
Die Forderung nach Durchführung und Dokumentation einer systematischen Ermittlung und Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz, gefolgt von einer Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen auf Grundlage des § 7 ASchG (Grundsätze der Gefahrenverhütung) ist eine zentrale Forderung nach § 4 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Das Ergebnis der Arbeitsplatzevaluierung (so wird dieser Prozess in Österreich vereinfacht bezeichnet, in Deutschland Gefährdungsbeurteilung) ist in den so genannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (S&G-Dokumente) nach § 5 ASchG und in Folge der Dokumentationsverordnung (DOK-VO) zu dokumentieren.
Grundgedanke der Arbeitsplatzevaluierung ist die konkrete betriebliche Umsetzung von Schutzzielen, das sind nicht im Detail ausformulierte gesetzliche Vorgaben (Beispiele: „entsprechend“, „ausreichend“, „erforderlichenfalls“, „geeignet“ …), die entsprechend den konkreten betrieblichen Gegebenheiten und Gefahrensituationen umgesetzt werden müssen. Der Gedanke der Arbeitsplatzevaluierung zieht sich durch das gesamte ASchG und die zum ASchG erlassenen Verordnungen.