© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 642955
7.1.13 Exkurs: Zivilrechtliche Ansprüche der Nachbarn
Eine Betriebsanlage wird nur dann (im entsprechenden Verwaltungsverfahren) gewerberechtlich genehmigt, wenn sie die Nachbarn nicht unzumutbar durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise belästigt (§ 74 iVm § 77 GewO). Im ordentlichen Genehmigungsverfahren können Nachbarn diesbezüglich auch Einwendungen erheben und nach erteilter Genehmigung Beschwerde gegen den Bescheid an das Landesverwaltungsgericht erheben.