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2.1.1 ExSV 2015 – Inhalt, Geltungsbereich, Begriffe
In der nachstehenden Übersicht werden die für die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler) maßgeblichen Bestimmungen der ExSV behandelt. Die für notifizierte Stellen geltenden Vorschriften und die den Marktüberwachungsbehörden zukommenden Aufgaben sind nicht Gegenstand dieser Ausführungen. Ebenso wird auf eine detaillierte Wiedergabe der in den Anhängen enthaltenen technischen Vorgaben, insbesondere in Bezug auf die technische Sicherheit der in den Geltungsbereich der ExSV fallenden Gegenstände und die für die Feststellung ihrer Konformität erforderlichen Verfahren, verzichtet.