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2.10 Flucht- bzw Rettungswege
Allgemeine Ansätze
Die Darstellung/Beschreibungen der Flucht- und Rettungswege kann im Brandschutzkonzept grundsätzlich nach 2 Arten erfolgen.
Eine mögliche Variante ist die Fluchtwege im Rahmen der Maßnahmen des baulichen Brandschutzes abzuhandeln. Dies ist bei kleineren Objekten bzw bei Objekten, bei denen keine besonderen Überlegungen zu den Fluchtwegen angestellt werden müssen, der Fall. Solche Objekte können beispielsweise einfache Wohn- oder Bürogebäude, aber auch einfache Hallen von Betriebsbauten sein. In diesen Fällen reicht eine einfache bauliche Beschreibung der Fluchtwege (bzw auch der Rettungswege) unter Angabe der Anzahl der auf diese Fluchtwege angewiesenen Personen aus.