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Dokument-ID: 594000
10.5 Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
Wände, Stützen, Decken und Dächer
Für tragende Wände und Stützen sowie für brandabschnittsbildende Wände schreibt die OIB-Richtlinie 2.2 Baustoffe der Klasse A2 vor. Außerdem ist die Feuerwiderstandsklasse REI 90 bzw EI 90 zu erfüllen (seit der Ausgabe 2015 ist auch R 90 möglich).