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Dokument-ID: 593995
10.4 Garagen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 250 m²
Die folgenden Anforderungen gelten für Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m², aber nicht mehr als 250 m².
Baustoffe
Für Wände, Stützen, Decken bzw Überdachungen gilt generell, dass sie mit Baustoffen der Euroklasse des Brandverhaltens A2 auszuführen sind oder der Feuerwiderstandsklasse R 30 entsprechen müssen. Bei Nichteinhaltung der Mindestabstände ergeben sich zusätzliche Anforderungen.