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FORUM Media (gwir) - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 Genehmigungen, Betreiberpflichten, Abschaltungen

Anschaltebedingungen von BMA – Genehmigung und Vertrag

Beantragung der Anschaltung

Der Betreiber der Brandmeldeanlage hat einen schriftlichen Antrag (Muster siehe TRVB S 114 „Anschaltebedingungen von Brandmeldeanlagen an öffentliche Feuerwehren“, Anhang 1) an die alarmannehmende Stelle und an den Systembetreiber der Alarmübertragungseinrichtung zu stellen.

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