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Josef Kerschhagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.1 Grundlegende Anforderungen

Werden die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der ExSV 1996 oder der Richtlinie 94/9/EG für die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen eingehalten, ist davon auszugehen, dass es sich um ein sicheres Produkt handelt. Vorausgesetzt wird immer die bestimmungsgemäße Verwendung der Geräte und Schutzsysteme, die im Wesentlichen in der VEXAT geregelt ist. Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gelten für zugehörige Einrichtungen nur soweit sie für deren sichere und verlässliche Funktionsweise und Handhabung in Bezug auf die Explosionsgefahr erforderlich sind. Um den Nachweis zu erleichtern, dass ein Gerät oder Schutzsystem diesen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht, kann man auf harmonisierte europäische Normen zurückgreifen. Die Erzeugnisse, die nach den veröffentlichten, harmonisierten Normen gefertigt werden, erfüllen die Vermutung der Richtlinienkonformität. Für den Hersteller sind die Anforderungen der ExSV 1996 bzw der Richtlinie 94/9/EG einschließlich ihrer Anhänge bindend.

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