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Dokument-ID: 985843
4.4 Interventionsschaltung, Interventionsdienst
Interventionsschaltung
Aufgaben
Begriff und Zweck: Laut TRVB 001 „Definitionen“ ist unter einer Interventionsschaltung eine „technische Vorrichtung zur Verzögerung der automatischen Alarmweiterleitung an die öffentliche Brandmeldestelle um eine bestimmte Zeitspanne“ zu verstehen. Sie dient dem Zweck, bei Fehl- und Täuschungsalarmen ein nicht erforderliches Ausrücken der Einsatzkräfte zu verhindern.