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Josef Kerschhagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.4 Kennzeichnung von Geräten und Schutzsystemen

Auf jedem Gerät und Schutzsystem müssen deutlich und unauslöschbar die folgenden Mindestangaben angebracht sein:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • CE-Kennzeichnung
  • Bezeichnung der Serie und des Typs, gegebenenfalls die Seriennummer
  • das Baujahr
  • das spezielle Kennzeichen zur Verhütung von Explosionen

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