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Dokument-ID: 900002
5.2.1 Lagerung brennbarer fester Stoffe im Lager oder im Freien
Allgemeines zur Lagerung brennbarer fester Stoffe
Für die Lagerung brennbarer fester Stoffe im Betrieb gibt es in der österreichischen Rechtsordnung, sofern es sich bei den betreffenden Stoffen um keine gefährlichen Stoffe im Sinne des Chemikalienrechts handelt, keine konkreten Regelungen.