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Dokument-ID: 987493
9.4.2 Lagerung im Freien, auf der Baustelle und in ortsfesten Flüssiggasbehältern
Lagerung im Freien, auf der Baustelle und in ortsfesten Flüssiggasbehältern
Gem § 58 müssen um Lager von Druckgefäßen im Freien folgende, dem § 9 entsprechende, explosionsgefährdete Bereiche (egBs) eingerichtet sein: