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Neu Dokument-ID: 1239116

Redaktion FORUM Media - Regina Holleis - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4.1 Lagerung von Druckgefäßen in Lagerräumen, in Lagergebäuden oder in Verkaufsräumen

Allgemeine Bestimmungen für Lagerung

Gem § 44 Abs 1 FGV sind befüllte und entleerte Flaschen voneinander zu trennen. Dabei darf gem § 44 Abs 2 die genehmigte Gesamtfüllmenge (Gesamtlagermenge) nicht überschritten werden.

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