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Dokument-ID: 326001
6.3.1 Lagerung von brennbaren Gasen
Als Lagern, Lagerung oder Lagerhaltung gilt die längerfristige Bevorratung von Betriebsmitteln für die Verwendung zu einem späteren Zeitpunkt, nicht jedoch wenn zB Gase unmittelbar in einem oder für einen Arbeitsprozess verwendet werden. Je nach der im Betrieb benötigten Menge können einzelne Gasflaschen, Flaschenbatterien, oder bei hohem Verbrauch auch Druckbehälter, aufgestellt werden.