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1 Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz – Überblick
Zum vorbeugenden Brandschutz zählen nicht nur die Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung von Bränden zu verhindern, sondern auch die Vorkehrungen, um entstehende Brände effizient zu bekämpfen und die Ausweitung von Gefahren – etwa durch Panikreaktionen – zu vermeiden.
Dazu ist es zunächst notwendig, sich über die Einordnung der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe in die Brandklassen A bis F im Klaren zu sein. Dann sind die entsprechenden Löschmittel auszuwählen, denn jedes Löschmittel (Wasser, Schaum, Pulver, CO2, Inertgase etc) ist nur für bestimmte Brandklassen geeignet. Danach sind die Mittel der Ersten und Erweiterten Löschhilfe auszulegen.
Die Art, Zahl und Größe der erforderlichen Löschgeräte ist nach den Vorgaben der TRVB 124 zu ermitteln. Für die erste Löschhilfe dienen im Gefahrenbereich verfügbare Kleinlöschgeräte, im Wesentlichen tragbare Feuerlöscher sowie Wandhydranten. Aufstellung, Kennzeichnung, Anwendungsbeschränkungen etc von tragbaren Feuerlöschern sind ebenfalls in der TRVB 124 geregelt. Tragbare Feuerlöscher müssen der ÖNORM EN 3 entsprechen.
Wo es aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes notwendig oder erwünscht ist, werden zusätzlich stationäre Löschanlagen errichtet. Dazu zählen insbesondere:
- Ortsfeste Löschwasseranlagen
- Sprinkleranlagen gemäß TRVB 127
- Sonstige Wasserlöschanlagen (zB Wasservernebelungsanlagen)
- Schaumlöschanlagen
- Gaslöschanlagen gemäß TRVB 152
Die Anforderungen an ortsfeste Löschwasseranlagen (nasse und trockene Löschleitungen, Wandhydranten) sind in der TRVB 128 geregelt. Auf Baustellen ist zusätzlich die TRVB 149 zu beachten.
Die TRVB 152 „Gaslöschanlagen“ deckt sowohl Kohlendioxid-Löschanlagen und Inertgas-Löschanlagen ab, als auch solche mit chemischen Löschgasen.
Bei spezifischen Anwendungen, wie Archiven, Museumsdepots, EDV-Räumen etc kann es angezeigt sein, zur Vermeidung der Brandentstehung Sauerstoff-Reduktionsanlagen einzusetzen, die den Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft so weit absenken, dass kein offener Brand mehr ausbrechen kann.