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Dokument-ID: 1054461
14.4 Organisatorischer Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
Der organisatorische Brandschutz ist Gegenstand der gleichnamigen TRVB 119. In deren Ausgabe 2021 wurde neu ein normativer Anhang 21 „Spezielle Bestimmungen für Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen“ aufgenommen. Die TRVB 133, die davor spezifisch die brandschutztechnische Organisation in Gesundheitseinrichtungen geregelt hatte, ist seither außer Kraft und hat allenfalls noch informativen Wert. Aspekte in Bezug auf die Evakuierung sind seit der Ausgabe 2019 in der OIB-Richtlinie 2 enthalten.