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Dokument-ID: 873020
2.12 Organisatorischer Brandschutz
Mittel der ersten und erweiterten Löschhilfe
Bei den Mitteln der ersten und erweiterten Löschhilfe handelt es sich im Wesentlichen um tragbare Feuerlöscher und um Wandhydranten. Ein Kennzeichen der ersten und erweiterten Löschhilfe ist die Benutzbarkeit durch anwesende Personen. Welche Maßnahmen zu setzen sind, ergibt sich aus den normativen Anforderungen zumeist in Abhängigkeit der Geschoßfläche (zB nach der OIB-RL 2.1) oder der Gebäudeklasse (OIB-RL 2).