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Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Rangordnung der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung

Schutzmaßnahmen nach dem ASchG

Ist ein Ersatz des Arbeitsstoffes oder -verfahrens nicht möglich bzw vertretbar, sind für alle gefährlichen Arbeitsstoffe Maßnahmen in der folgenden Rangordnung zu treffen (§ 43 Abs 2 ASchG):

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