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Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Rauchwarnmelder – TRVB 122

Rauchwarnmelder gemäß TRVB 122

Im November 2013 veröffentlichte der TRVB-Arbeitskreis eine neue TRVB 122 S 13 mit dem Titel „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, Kindergärten und Beherbergungsstätten mit bis zu 30 Gästebetten – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“. Mit dieser TRVB soll dem Umstand Rechung getragen werden, dass in diesen Nutzungstypen vermehrt Rauchwarnmelder eingesetzt werden, wie es in der OIB-Richtlinie 2 vorgesehen und daher in mehreren Bundesländern auch verpflichtend vorgeschrieben ist.

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