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9.11.2 Registrierung der Sammelstelle iSd österreichischen Batterienverordnung
Hinweis:
Die EU-Batterienverordnung ersetzt mit 18. August 2025 die Bestimmungen der österr BatterienVO.
Erforderlich wird aber eine entsprechende Begleitgesetzgebung sein. In diesem nationalen Rechtsakt werden insbesondere begleitende Bestimmungen über die Registrierungspflichten im elektronischen Register nach AWG 2002 – dem EDM-Portal – enthalten sein. Diese wurde seitens des BMLUK für das 2. Halbjahr 2025 angekündigt.
Registrierung im EDM-Register
Betreiber von Sammelstellen, bei denen Geräte- und LV-Altbatterien abgegeben werden können, sind verpflichtet, diese Sammelstellen innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit im EDM-Register unter www.edm.gv.at zu registrieren.