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9.11.3 Registrierungspflicht der Eigenimporteure iSd österreichischen Batterienverordnung
Hinweis:
Die EU-Batterienverordnung ersetzt mit 18. August 2025 die Bestimmungen der österr BatterienVO. Registrierungs- und Meldeverpflichtungen für Eigenimporteure sind in der EU-Batterienverordnung nicht unmittelbar vorgesehen, können aber unter Umständen aus den Erwägungsgründen abgeleitet werden. Näheres wird wohl im kommenden österr Begleitgesetz enthalten sein. Aufgrund der Übergangsregelung geht zumindest das BMLUK davon aus, dass Eigenimporteure weiterhin zu den Verpflichteten zählen und auch in Zukunft umfasst sein werden.
Registrierung im EDM-Register
Als „Eigenimporteure“ gelten Letztverbraucher, die Geräte- und LV-Batterien oder Starterbatterien für den Betrieb ihres Unternehmens aus dem Ausland erwerben und bei denen diese im Unternehmen als Abfall anfallen. Eigenimporteure sind verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit im EDM-Register unter www.edm.gv.at zu registrieren.