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Dokument-ID: 473019
9.13 Rücknahme von Gerätebatterien und LV-Batterien iSd österreichischen Batterienverordnung
Hinweis:
Die Regelungen der EU-Batterienverordnung zur Sammlung von Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien treten an sich mit 18. August 2025 in Kraft und ersetzen die Bestimmungen der österr BatterienVO. Die erforderliche Begleitgesetzgebund soll nach Angaben des BMLUK im 2. Halbjahr 2025 erlassen werden. Bis dahin gilt die österr BatterienVO „in unionsrechtskonformer Auslegung“ fort.
Rückgabe von Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien
Letztverbraucher können Geräte- und LV-Altbatterien zumindest unentgeltlich zurückgeben
- Bei Sammelstellen der Gemeinden (Sammelstellen gem § 3 Z 15 lit a)
- Bei Sammelstellen der Hersteller (Sammelstellen gem § 3 Z 15 lit b)
- Bei sonstigen Rückgabemöglichkeiten, welche Hersteller oder Sammel- und Verwertungssysteme dafür einrichten oder
- Beim Letztvertreiber dieser Batterien, wobei hier kein Neukauf vorausgesetzt wird