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Klaus Mario Kopia | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.1 Sicherheit in Kläranlagen

Jeder Arbeit-DienstgeberIn ist seit dem Inkrafttreten des „neuen“ EU-weit gültigen Arbeit-Dienstnehmerschutzrechtes (für Österreich seit 1995) verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherheit, Gesundheit, Hygiene etc für die Arbeit-DienstnehmerInnen zu treffen. Dadurch können die EU-Vorgaben, dass keine Wettbewerbsverzerrungen bzw Marktungleichheiten entstehen, erfüllt werden.

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