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Dokument-ID: 472679
9.10 Teilnahmepflicht an Sammel- und Verwertungssystemen iSd österreichischen Batterienverordnung
Hinweis:
Die Regelungen der EU-Batterienverordnung über die Verpflichtung der Hersteller zur Sammlung der im jeweiligen Mitgliedstaat anfallenden Altbatterien treten mit 18. August 2025 in Kraft und ersetzen dann die Bestimmungen der österr BatterienVO.
Erforderlich wird aber eine entsprechende Begleitgesetzgebung sein. In diesem nationalen Rechtsakt werden insbesondere die Bestimmungen über eine Systemteilnahmepflicht bei Gerätebatterien, LV-Batterien und Starterbatterien enthalten sein.