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Dokument-ID: 1205319
7.6 Überprüfungen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Allgemeines
Der Errichter der Sicherheitsbeleuchtungsanlage hat dem Betreiber eine Anlagendokumentation zu übergeben. Der Errichter hat die Funktionsfähigkeit zu überprüfen und im Prüfbuch (bisher als Anlagenbuch bezeichnet) die ordnungsgemäße Funktion und die richtlinien- bzw normkonforme Ausführung in einem Übergabeattest zu bestätigen.